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  • Unternehmensform

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  • Unternehmensdaten

  • (freiwillig) z. B. Fußpflegesalon Sonnenschein oder Mega-Webdesign Bei eingetragenen Kaufleuten sollte zudem der Inhaber mit vollen Namen zugefügt werden.
  • Unternehmensdaten

  • z. B. Muster GmbH, Sonnenschein e.V. oder Universität Musterstadt Es kommt nicht darauf an in welchem Bereich Sie tätig sind (Shop, Arzt oder Webdesigner), sondern auf die Rechtsform, in der Sie organisiert sind. Wenn Sie allein arbeiten, ist oft "Einzelunternehmer" die richtige Wahl.
  • Anschrift

    Das Postfach ist nicht ausreichend.
  • Kontaktinformationen

  • Vertreten durch

    Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.

    Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
  • Bitte geben Sie hier die Vornamen und Nachnamen des Aufsichtsratsvorsitzenden an. (Hinweis: Ein Aufsichtsrat ist bei einer GmbH freiwillig. Erst ab 500 Mitarbeitern ist dieser Pflicht.)
  • Vertreten durch

    Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.

    Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
  • Vertreten durch

    Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.

    Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
  • Kommanditgesellschaft

    Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.

    Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien

    Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.

    Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
  • Bitte geben Sie hier die Vornamen und Nachnamen des Aufsichtsratsvorsitzenden an. (Hinweis: Ein Aufsichtsrat ist bei einer GmbH freiwillig. Erst ab 500 Mitarbeitern ist dieser Pflicht.)
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  • Registereintrag

    Wenn Ihr Unternehmen z. B. im Handelsregister eingetragen ist, geben Sie bitte die Registernummer und das Registergericht an.
  • Umsatzsteuer-ID

    Es gibt keine generelle Pflicht, eine USt.-ID zu beantragen. Wenn Sie aber eine USt.-ID haben, müssen Sie diese im Impressum angeben.
  • Wirtschafts-ID

    Die Wirtschafts-ID müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihnen diese Nummer von den Finanzbehörden zugewiesen wurde.
  • Berufs­haftpflicht­versicherung

    Sofern Sie als Unternehmer über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, sind noch einige Angaben notwendig.
  • Geben Sie den Namen und die Adresse der Versicherungsgesellschaft sowie die Räumliche Geltung (für welches Land besteht Versicherungsschutz) ein.
  • Berufsgruppen wie Anwälte, Architekten oder Ärzte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bitte geben Sie den Unternehmensnamen und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft an.
  • Geben Sie hier an, in welchen Ländern die Police Ihrer Versicherung Schäden abdeckt.
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  • Berufsbezeichnung

    Bitte prüfen Sie, ob Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört und wählen Sie den entsprechenden Beruf aus der Liste aus. Wir weisen darauf hin, dass die Liste nicht vollständig ist. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter folgendem Link: Übersicht der Europäischen Kommission für reglementierte Berufe in Deutschland.
  • Geben Sie hier eine Bezeichnung für Ihren Beruf an, sofern er zu den regulierten Berufen gehört, aber nicht obigen in der Liste aufgeführt ist.
  • Tragen Sie hier das Land ein, in dem Ihnen Ihre Berufsbezeichnung verliehen wurde.
  • Tragen Sie hier die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen ein.
  • Geben Sie hier den Link zu den berufsrechtlichen Regelungen ein.
  • Behördliche Zulassung

    Sofern Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedürfen, so geben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde an!
  • Reglementierte Berufe, wie z. B. Makler, Apotheker, Optiker oder Rechtsanwälte, müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
  • Geben Sie hier bitte die Anschrift der der zuständigen Aufsichtsbehörde an.
  • Geben Sie hier den Link zur Website der Aufsichtsbehörde ein.
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  • Hinweis auf EU-Streit­schlichtung

    Alle Websitebetreiber, die online Verträge mit Endkunden abschließen, müssen einen Hinweis und einen Link auf die neue Streitschlichtungsplattform der EU sowie die eigene E-Mail-Adresse einbinden.
    Als Unternehmen, das Geschäfte mit Endverbrauchern macht (egal ob Shops oder Dienstleister), sind Sie verpflichtet auf das Streitschlichtungsportal der EU hinzuweisen.
  • Verbraucher­streit­beilegung / Universal­schlichtungs­stelle

    Nehmen Sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil?
  • Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Teilnahme an Verbraucherstreitschlichtungen, Sie müssen aber informieren, ob Sie teilnehmen oder nicht. Sofern Sie an Verbraucherstreitschlichtungen teilnehmen, ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de) für Sie zuständig.
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Kontakt & Info

Netter & Eckstein GbR
Unterriedener Hauptstr. 22
90518 Altdorf
Tel: +49(0) 151 / 41401777
Mail: info@netstein.de

Ust.-IDNr. DE329204644
St.-Nr. 221/170/00307

Geschäftsführende Gesellschafter:
Florian Netter & Sascha Eckstein

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