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Unternehmensform
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Aktiengesellschaft (AG)
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
eingetragener Verein (e. V.)
eingetragene Genossenschaft (eG)
Einzelkaufmann
Einzelunternehmer
Fachhochschule
Freiberufler
gemeinnützige GmbH (gGmbH)
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) (gUG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Partnerschaftsgesellschaft
Privatperson
Sonstiges
Stiftung
UG (haftungsbeschränkt)
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Universität
Unternehmensdaten
Name
Vorname
Nachname
Geschäftsbezeichnung:
(freiwillig) z. B. Fußpflegesalon Sonnenschein oder Mega-Webdesign Bei eingetragenen Kaufleuten sollte zudem der Inhaber mit vollen Namen zugefügt werden.
Unternehmensdaten
Betreiber
z. B. Muster GmbH, Sonnenschein e.V. oder Universität Musterstadt Es kommt nicht darauf an in welchem Bereich Sie tätig sind (Shop, Arzt oder Webdesigner), sondern auf die Rechtsform, in der Sie organisiert sind. Wenn Sie allein arbeiten, ist oft "Einzelunternehmer" die richtige Wahl.
Anschrift
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Anschrift
Anschrift
Anschrift Zusatz
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Albanien
Algerien
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Amerikanische Jungferninseln
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Angola
Anguilla
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Antigua und Barbuda
Argentinien
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Aruba
Aserbaidschan
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesh
Barbados
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Bhutan
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Bouvetinsel
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Britische Jungferninseln
Britisches Territorium im Indischen Ozean
Brunei Darussalam
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Caymen Inseln
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Curaçao
Côte d'Ivoire
Demokratische Volksrepublik Laos
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Djibouti
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Dominikanische Republik
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El Salvador
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Falklandinseln
Fidschi
Finnland
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Französisch-Guayana
Französisch-Polynesien
Französische Süd- und Antarktisgebiete
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Gambia
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Guatemala
Guernsey
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Guinea-Bissau
Guyana
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Israel
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Jemen
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Kongo, Republik des
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Palästina, Bundesstaat
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Saint-Barthélemy
Saint-Pierre und Miquelon
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Tonga
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E-Mail
Telefon
Vertreten durch
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.
Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
Vertreten durch den Vorstand / die/den Geschäftsführer/in / die Gesellschafter
Name des Aufsichtsratsvorsitzenden
Bitte geben Sie hier die Vornamen und Nachnamen des Aufsichtsratsvorsitzenden an. (Hinweis: Ein Aufsichtsrat ist bei einer
GmbH
freiwillig. Erst ab 500 Mitarbeitern ist dieser Pflicht.)
Vertreten durch
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.
Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter/in
Namen des/der Geschäftsführer/in der GmbH
Registernummer der Komplementär-GmbH
Registergericht der Komplementär-GmbH
Vertreten durch
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.
Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Namen des/der Geschäftsführer der UG (haftungsbeschränkt):
Registernummer der Komplementär-UG (haftungsbeschränkt):
Registergericht der Komplementär-UG (haftungsbeschränkt):
Kommanditgesellschaft
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.
Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
Vertreten durch die Komplementäre:
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind der oder die Vertretungsberechtigten anzugeben. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt.
Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
Vertreten durch die Komplementäre:
Name des Aufsichtsratsvorsitzenden:
Bitte geben Sie hier die Vornamen und Nachnamen des Aufsichtsratsvorsitzenden an. (Hinweis: Ein Aufsichtsrat ist bei einer GmbH freiwillig. Erst ab 500 Mitarbeitern ist dieser Pflicht.)
Registereintrag
Wenn Ihr Unternehmen z. B. im Handelsregister eingetragen ist, geben Sie bitte die Registernummer und das Registergericht an.
Register
kein Register
Genossenschaftsregister
Handelsregister
Partnerschaftsregister
Vereinsregister
Registernummer:
Registergericht:
Umsatzsteuer-ID
Es gibt keine generelle Pflicht, eine USt.-ID zu beantragen. Wenn Sie aber eine USt.-ID haben, müssen Sie diese im Impressum angeben.
Ust.-ID:
Wirtschafts-ID
Die Wirtschafts-ID müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihnen diese Nummer von den Finanzbehörden zugewiesen wurde.
Verfügen Sie über eine Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID)?
Bitte auswählen
Ja
Nein
Wirtschafts-ID
Berufshaftpflichtversicherung
Sofern Sie als Unternehmer über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, sind noch einige Angaben notwendig.
Berufshaftpflichtversicherung vorhanden
Bitte auswählen
Ja
Nein
Geben Sie den Namen und die Adresse der Versicherungsgesellschaft sowie die Räumliche Geltung (für welches Land besteht Versicherungsschutz) ein.
Name und Anschrift:
Berufsgruppen wie Anwälte, Architekten oder Ärzte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bitte geben Sie den Unternehmensnamen und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft an.
Räumliche Geltung:
Geben Sie hier an, in welchen Ländern die Police Ihrer Versicherung Schäden abdeckt.
Berufsbezeichnung
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört und wählen Sie den entsprechenden Beruf aus der Liste aus. Wir weisen darauf hin, dass die Liste nicht vollständig ist. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter folgendem Link:
Übersicht der Europäischen Kommission für reglementierte Berufe in Deutschland.
Berufe
kein reglementierter Beruf
Architekten
Ärzte
Apotheker
Ergotherapeuten
Physiotherapeuten
Psychotherapeuten
Rechtsanwälte
Steuerberater
Tierärzte
Wirtschaftsprüfer
Zahnärzte
anderer Beruf
gesetzt. Berufsbezeichnung
Geben Sie hier eine Bezeichnung für Ihren Beruf an, sofern er zu den regulierten Berufen gehört, aber nicht obigen in der Liste aufgeführt ist.
Kammer:
Land
Tragen Sie hier das Land ein, in dem Ihnen Ihre Berufsbezeichnung verliehen wurde.
Berufsrechtliche Regelungen
Tragen Sie hier die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen ein.
Link:
Geben Sie hier den Link zu den berufsrechtlichen Regelungen ein.
Behördliche Zulassung
Sofern Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedürfen, so geben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde an!
Behördliche Zulassung nötig?
nein
ja
Aufsichtsbehörde:
Reglementierte Berufe, wie z. B. Makler, Apotheker, Optiker oder Rechtsanwälte, müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
Anschrift:
Geben Sie hier bitte die Anschrift der der zuständigen Aufsichtsbehörde an.
Link:
Geben Sie hier den Link zur Website der Aufsichtsbehörde ein.
Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Alle Websitebetreiber, die online Verträge mit Endkunden abschließen, müssen einen Hinweis und einen Link auf die neue Streitschlichtungsplattform der EU sowie die eigene E-Mail-Adresse einbinden.
EU Streitschlichtung:
Ja, im Impressum soll der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung eingebunden werden.
Als Unternehmen, das Geschäfte mit Endverbrauchern macht (egal ob Shops oder Dienstleister), sind Sie verpflichtet auf das Streitschlichtungsportal der EU hinzuweisen.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Nehmen Sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil?
Teilnahme
Nein
Ja
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Teilnahme an Verbraucherstreitschlichtungen, Sie müssen aber informieren, ob Sie teilnehmen oder nicht. Sofern Sie an Verbraucherstreitschlichtungen teilnehmen, ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de) für Sie zuständig.
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